💻 IT-Support & Computerhilfe vor Ort
Sven Reimann
Persönliche, verständliche und zuverlässige Unterstützung rund um PC, Laptop und Technik – direkt bei Ihnen zu Hause.
Ich unterstütze Sie unter anderem bei:
Windows- & PC-Problemen
Laptop- & Hardware-Einrichtung
Drucker, Scanner & WLAN
E-Mail-Einrichtung & Datensicherung
PC-Einweisung & Schulung für Einsteiger
Allgemeine Computerfragen
Geduldig erklärt – ohne Fachchinesisch.
💶 Preise
🕒 Stundensatz
50,00 € pro Stunde
Abrechnung je angefangene 30 Minuten
Mindestdauer: 1 Stunde
🚗 Anfahrt
15,00 € Anfahrtspauschale bis 15 km
Über 15 km berechne ich zzgl.: 0,40 € pro km (Hin- und Rückfahrt)
📦 Beliebte Pakete
🟢 Basis-Hilfe
1 Stunde IT-Support vor Ort
50 € + Anfahrt
🔵 Komfort-Paket
2 Stunden IT-Support vor Ort
90 € + Anfahrt
(Sie sparen 10 €)
🟣 PC-Schulung / Einweisung
90 Minuten persönliche Schulung
75 € + Anfahrt
Ideal für Einsteiger oder zur Auffrischung.
Paketpreise gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung vor Beginn des jeweiligen Termins. Ohne vorherige Paketvereinbarung erfolgt die Abrechnung nach dem regulären Stundensatz. Zusätzliche Zeit wird je angefangene 30 Minuten berechnet. Paketpreise gelten jeweils für einen zusammenhängenden Vor-Ort-Termin und sind nicht mit anderen Rabatten kombinierbar.
🧠 Schulung statt Reparatur
Bei Schulungen erkläre ich alles ruhig und verständlich – Schritt für Schritt.
Sie lernen, Probleme künftig selbst zu lösen.
🧾 Abrechnung & Hinweise
Die Abrechnung erfolgt anhand des tatsächlichen Zeitaufwands, aufgerundet auf jeweils angefangene 30 Minuten.
Es handelt sich um eine Dienstleistung, kein Reparatur- oder Erfolgsgarantievertrag
Ersatzteile oder Fremdleistungen werden – falls nötig – separat berechnet
Barzahlung oder Überweisung nach Absprache
📍 Einsatzgebiet
Vor-Ort-Service im privaten Umfeld
(Details nach Absprache)
📞 Kontakt
Sven Reimann
IT-Support & Computerhilfe
📧 E-Mail: info@svreimann.de
Termine nach Vereinbarung
Tätigkeit erfolgt im Rahmen eines angemeldeten Nebengewerbes
Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
